Nicht mal ganz einen Rappen, genau 0.92, kann man bei einer LEG pro kWh unter Lieferant und Abnehmer verteilen. Der Netzzuschlag bei mir beträgt zur Zeit 2.3 Rappen. Nach der Reduktion um 40 % verbleiben noch 1.38 Rappen. Womit wir bei den 0.92 Rappen Einsparung sind.
Der Abschlag von 40 % gilt nur für die Netznutzung. Alle anderen Abgaben wie Stromreserve, Systemdienstleistungen und Konzessionsabgaben muss der Abnehmer weiterhin auf den gesamten Strombezug bezahlen.
Ich kann rund 60 kWh pro Tag verkaufen. Damit wären wir bei 55.2 Rappen pro Tag, die zu verteilen sind. Pro Monat also 16.56 Franken. Bei paritätischer Aufteilung und zwei Abnehmern für meinen LEG-Strom, kann ein einzelner Bezüger rund 4 Franken pro Monat einsparen. Bei 8 Monaten Einspeisung meinerseits liegen für den Abnehmer also 32 Franken pro Jahr drin.
Dafür wird kein Strombezüger die Mühen für eine effiziente Nutzung der Solarenergie auf sich nehmen. Im Minimum muss der Elektroboiler an den neuen Rythmus angepasst werden. Entweder von Hand durch umschalten der Nachtschaltung oder automatisch zum Beispiel mit einem Shelly und Home Assistant.
Die neue Gesetzgebung für eine LEG ist zumindest für mich mit einer Anlagenproduktion unter 30 kWh Peak heute noch nicht interessant. Mit der verordneten Mindestentschädigung von 6 Rappen pro kWh Netzeinspeisung ist auch der Preisunterschied zum aktuell verrechneten Tarif des Stromversorgers minimal. Die Strompreise müssten explodieren, damit es sich lohnt. Vielleicht tun sie das ja noch.
Bei Solaranlagen über 30 kWh Peak lohnt sich dagegen eine LEG bereits jetzt. Meine Berechnung finden Sie hier.